Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen beziehen sich auf die Angebote des Jugendbüros der Verbandsgemeinde Schweich.
Voraussetzung zur Teilnahme an Angeboten
Voraussetzung zur Teilnahme an Angeboten des Jugendbüros der Verbandsgemeinde Schweich ist die Abgabe einer schriftlichen Anmeldung.
Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Teilnahmebedingungen durch den/die Teilnehmer/in oder eines Personensorgeberechtigten bestätigt und anerkannt.
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/der Personensorgeberechtigten zu unterzeichnen.
Anmeldeverfahren
Für jedes Angebot ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. I.d.R. werden unsere Angebote mit einer beschränkten Teilnehmerzahl durchgeführt, so dass es zu Wartezeiten kommen kann.
Alle Anmeldungen werden zunächst als Voranmeldung behandelt; eine Verbindlichkeit der Anmeldung entsteht erst nach Eingang der schriftlichen Anmeldeunterlagen beim Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich innerhalb der angegebenen Frist.
Wenn diese Rücksendung nicht fristgerecht erfolgt, wird der vorangemeldete Platz an eine Person auf der Warteliste weitervermittelt.
Grundsätzlich nehmen wir keine Reservierungen von Teilnehmerplätzen vor dem in der Ausschreibung angegebenen Anmeldezeitraum entgegen.
Zum Zweck des Anmeldeverfahrens, zur Durchführung der Angebote und der Kundenbetreuung werden personenbezogene Daten der Teilnehmer und ihrer Personensorgeberechtigten erhoben, gespeichert und ausschließlich intern verwendet.
Teilnahme an Aktivitäten
Durch die Anmeldung wird bestätigt, dass der/die Teilnehmer/in an allen in der Angebotsbeschreibung aufgeführten Aktivitäten teilnehmen dürfen. Falls die Teilnahme an bestimmten Aktivitäten von den Personensorgeberechtigten nicht gewünscht ist, muss dies dem Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich gesondert und schriftlich mitgeteilt werden.
Gebühren
Die Teilnehmergebühr wird mit Anmeldung in voller Höhe fällig und von dem auf dem Anmeldeformular angegebenen Konto im Lastschriftverfahren abgebucht.
Zur Zahlung ist der Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzliche Vertretung, verpflichtet.
Rücktritt
Folgende Rücktrittsbedingungen sind vorgegeben:
Bis 120. Tag vor Freizeitbeginn: 10,00 € Verwaltungsgebühr,
- – 60. Tag vor Freizeitbeginn: 5 % der Teilnehmergebühr, mindestens jedoch 10,00 Euro,
- – 30. Tag vor Freizeitbeginn: 25 % der Teilnehmergebühr,
- – 15. Tag vor Freizeitbeginn: 60 % der Teilnehmergebühr,
- – 07. Tag vor Freizeitbeginn: 80 % der Teilnehmergebühr,
- – 01. Tag vor Freizeitbeginn: 90 % der Teilnehmergebühr.
Am Freizeitbeginn oder später: 100 % der Teilnehmergebühr.
Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Abmeldung beim Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich.
Sollte kein angemeldeter Teilnehmer von der Warteliste nachrücken, so ist die Benennung einer Ersatzperson mit schriftlicher Anmeldung und unter Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € bis eine Woche vor Freizeitbeginn möglich.
Die Teilnahmegebühr ist auch dann zu zahlen, wenn eine schriftliche Anmeldung erfolgte und der Teilnehmer das Angebot nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen und das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich nicht zu vertreten hat.
Ausfall von Angeboten
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann das Angebot durch das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich abgesagt bzw. der Beginn des Angebotes verschoben werden.
Muss ein Angebot aus Gründen, die vom Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich zu vertreten sind, ausfallen, wird i.d.R. ein Ersatztermin angeboten. Ist ein Nachholen nicht möglich, wird die Teilnahmegebühr entsprechend des anteiligen Ausfalls zurückerstattet. Werden Einzeltermine des Angebotes vom Teilnehmer nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin bzw. auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr bzw. der anteiligen Teilnahmegebühr.
Ausschluss vom Angebot
Während jeder Veranstaltung/Angebotes sind die Leiter und Betreuer bevollmächtigte Vertreter des Jugendbüros der Verbandsgemeinde Schweich. Sie nehmen die Aufsichtspflicht wahr und sind berechtigt, einzelne Teilnehmer auszuschließen, wenn durch sie das Gelingen des Angebotes gefährdet ist. Die Angebote erfolgen i.d.R. in Gruppen, so dass es notwendig ist, dass ihr Sohn/Tochter sich in der Gruppe und gegenüber weiteren Teilnehmern und Betreuern angemessen verhält. Die Kosten für eine vorzeitige Rückführung eines Teilnehmers (z.B. bei Ferienmaßnahmen) werden den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. Ebenfalls werden bei Ausschluss eines Teilnehmers vom Angebot keine Teilnahmegebühren zurückerstattet.
Hinweis zur Aufsichtspflicht
Die verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer der Ferienmaßnahme nehmen im Rahmen des angebotenen Programms die Aufsichtspflicht im Sinne des bürgerlichen Rechts für die minderjährigen Teilnehmer/innen wahr.
Bei bestimmten Programmpunkten kann es erforderlich sein, dass die Kinder/Jugendlichen auch Zeit zur freien Verfügung haben, in der sie selbständig unterwegs sein dürfen und sich nicht in Begleitung eines Betreuers/einer Betreuerin befinden. Bei Aufenthalten in Freizeitparks, bei Stadtbesichtigungen o.ä. werden die Kinder/Jugendlichen in Kleingruppen eingeteilt und können so selbstständig, ohne permanente Aufsicht durch einen Betreuer, die Angebote für einen abgestimmten Zeitraum und örtlich begrenzt wahrnehmen.
Sollten die Sorgeberechtigten mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, ist eine schriftliche Mitteilung an das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich erforderlich.
Aktualisierung der Daten
Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift, Email- und telefonische Erreichbarkeit) und Änderungen der Bankverbindung sind dem Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich rechtzeitig mitzuteilen.
Haftung
Der Teilnehmer bzw. die gesetzliche Vertretung haftet nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für verursachte Schäden. Bei Schädigung des Teilnehmers/in, die vom Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich zu vertreten sind, haftet die Verbandsgemeinde Schweich im Rahmen ihrer betrieblichen Haftungspflicht. Diese schließt nicht den Verlust von Eigentum, Diebstahl und Abhandenkommen persönlichen Eigentums ein.
Eine bestehende Privatunfallversicherung/ Privathaftpflichtversicherung ist vorleistungspflichtig.
Mögliche Schäden sind unverzüglich und schriftlich dem Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich anzuzeigen.
Wir weisen darauf hin, dass seitens des Jugendbüros der Verbandsgemeinde Schweich kein Unfallversicherungsschutz besteht.
Veröffentlichung von Fotos und Filmbeiträgen
Zur Dokumentation und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit werden i. d. R. während der Angebote und Maßnahmen Foto- und/oder Filmmaterialien erstellt. Insbesondere Bildmaterialien und Filmbeiträge einzelner Veranstaltungen werden i.d.R. auf den Internetseiten des Anbieters veröffentlicht und Berichten und Dokumentationen verwandt. Zum Abschluss und zur Erinnerung eines Angebotes werden oftmals Bild- und Filmdokumentationen erstellt, die den teilnehmenden Betreuern und Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden.
Falls die Teilnehmer bzw. Personensorgeberechtigten mit einer Veröffentlichung von Bildmaterialien zu zuvor beschriebenen Zwecken nicht einverstanden sind, ist dies auf dem Anmeldebogen zu vermerken oder gesondert schriftlich mitzuteilen. Falls dies nicht gesondert vermerkt oder schriftlich mitgeteilt wurde, wird von der Zustimmung zur Veröffentlichung und Weitergabe an Betreuer und Teilnehmer des Angebotes ausgegangen.
Erstellung von Bild‐ und Filmmaterialien durch Teilnehmer/innen
Von Teilnehmern erstellte Bild- und Filmmaterialien dürfen ausschließlich nur für private und persönliche Zwecke genutzt werden. Einer Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichungen durch Teilnehmer sind nicht gestattet. Insbesondere Mit- schnitte per Handy und die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken wie Facebook, WhatsApp oder vergleichbaren Plattformen und im Internet (z. B. YouTube) sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen und daraus resultierende Forderung gehen alleine zu Lasten des Teilnehmers bzw. des Personensorgeberechtigten.
Eine Haftung durch das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich für Zuwiderhandlungen ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Trier als vereinbart.
Kontaktdaten
Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich
In den Schlimmfuhren 20
54338 Schweich
Telefon: +49 6502 9810-510
E-Mail: info@jugendzentrum-schweich.de
Internet: www.jugendbuero-schweich.de