Zuschüsse für Jugendfreizeiten

Inhalt

1             Grundsatz

1.1         Zuschussberechtigung

1.2         Antragsverfahren

1.3         Download der Antragsunterlagen

2             Förderungsfähige Maßnahmen

2.1         Freizeiten

2.2         Ferienspiele vor Ort

2.3         Sonstige Förderungsfähige Maßnahmen

 

1             Grundsatz

Die Verbandsgemeinde Schweich an der römischen Weinstraße übernimmt anstelle der zugehörigen Ortsgemeinde die Gewährung von Zuschüssen für verschiedene Jugendfreizeitmaßnahmen.

Ortsansässige Vereine und Organisationen sollen bei der Durchführung der Maßnahmen unterstützt werden.

1.1         Zuschussberechtigung

Grundsätzlich förderfähig sind Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit im Sinne der festgelegten Ziele des §11 SGB VIII. Zuschüsse werden unter dieser Voraussetzung VG-ansässigen organisierten Gruppen (z.B. Vereine und Jugendgruppen), sowie nicht-organisierten Gruppen gewährt.

Berücksichtigt werden ausschließlich Teilnehmende und Betreuende mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Schweich, die zum Zeitpunkt der Maßnahme nicht älter als 27 Jahre sind.

Durch die Zuschussgewährung darf keine Überfinanzierung der Maßnahme entstehen.

Grundsätzlich besteht kein rechtlicher Anspruch auf Gewährung von Zuschüssen. Die Anträge werden einzeln geprüft.

Die Entscheidung über Gewährung von Zuschüssen orientiert sich an der parallelen Gewährung von Zuschüssen des Landkreises Trier-Saarburg (Förderungsrichtlinie: Dezentralen Jugendarbeit und Jugendpolitik des Landkreises Trier-Saarburg).

Bei zweckfremder Verwendung der Mittel behält sich die Verbandsgemeinde Schweich eine Rückforderung vor.

1.2         Antragsverfahren

Die Absicht eine Förderung aus Jugendpflegemitteln der Verbandsgemeinde Schweich beantragen zu wollen, ist frühzeitig vor Beginn der Maßnahme formlos beim Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich zu erklären.

Die umfassend ausgefüllten Antragsunterlagen müssen dem Jugendbüro spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme vorliegen.

Für den Antrag sind die Unterlagen des Landkreises Trier-Saarburg zu nutzen. (Förderungsrichtlinie: Dezentralen Jugendarbeit und Jugendpolitik des Landkreises Trier-Saarburg). Diese stehen zum Download auf der Homepage der Kreisjugendpflege (www.jugendbildungswerkstatt.de) zur Verfügung. Auf Rückfrage stellt das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.

1.3         Download der Antragsunterlagen

Auf der folgenden Seite stehen die Antragsunterlagen zum Download bereit:
Antrag_Foerderungsrichtlinie_Punkt_1-6.pdf

Pfad:
www.jugendbildungswerkstatt.de – Jugendpflege und Sport – Download/Links – Förderungsrichtlinie für die Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg – Antragsformualr.

2             Förderungsfähige Maßnahmen

Bei der Förderung einer Maßnahme wird bei geschlechtsgemischten Gruppen jeweils mindestens eine Jugendgruppenleiterin und ein Jugendgruppenleiter unabhängig der Gruppengröße berücksichtig. Darüber hinaus wird pro sieben Teilnehmenden ein/e Betreuer/in gefördert. Für Betreuungskräfte mit einer gültigen „JuLeiCa“ (Nachweis notwendig) erhöht sich der tägliche Förderungssatz jeweils um 1,-€.

Ab drei Teilnehmende mit dem Grad einer Behinderung von mindestens 50% wird eine zusätzliche Betreuungskraft bezuschusst.

Für Teilnehmende mit dem Grad einer Behinderung von mindestens 50% erhöht sich der maßgebliche Einzelförderungssatz jeweils um 1,-€ pro Person (Nachweis notwendig)

2.1         Freizeiten

Beschreibung

 

 

Freizeiten sind mehrtägige Aufenthalte von Kinder und Jugendgruppen in jugendgemäßen Gemeinschaftsunterkünften.

Freizeiten geben den Teilnehmenden einen Anreiz zur aktiven Gestaltung ihrer freien Zeit und die Möglichkeit soziale Umgangsformen in der Gruppe zu trainieren sowie sich mit gesellschaftlichen Themen auseinander zu setzen.

 

Voraussetzungen

Gefördert werden Freizeiten mit mindestens sieben Teilnehmenden sowie einer Gruppenleiterin bzw. einem Gruppenleiter. Die Freizeiten müssen mindestens zwei volle Tage dauern, wobei An- und Abreisetag zusammen als ein Tag zählen. Es werden höchstens 21 Veranstaltungstage pro Freizeit.

 

Förderhöhe

Die Verbandsgemeinde Schweich fördert Freizeiten mit einem Zuschuss in Höhe von 2,50 Euro pro Tag und Person

2.2         Ferienspiele vor Ort

Beschreibung

 

 

Ferienspiele vor Ort sind Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche ohne Übernachtung, die während der Ferien mit dem Ziel durchgeführt werden, den Teilnehmenden eine sinnvolle gemeinschaftliche und möglichst regionale Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Dabei soll sich das Programm durch Kontinuität in der Begleitung der Kinder und Jugendlichen sowie durch Spiel- und Gestaltungsaktivitäten auszeichnen. Das soziale Lernen steht hierbei im Vordergrund sowie die Auseinandersetzung mit der Umwelt und der direkten Umgebung der Kinder und Jugendlichen.“ (1)

 

Voraussetzungen

Gefördert werden Ferienspiele vor Ort ohne Übernachtung mit mindestens sieben Teilnehmenden sowie einer Gruppenleiterin bzw. einem Gruppenleiter.

Die Ferienspiele vor Ort müssen an mindestens drei zusammenhängenden Veranstaltungstagen mit den gleichen Kindern und Jugendlichen sowie Betreuungskräften stattfinden. Jeder Programmtag muss mindestens sechs Zeitstunden umfassen. Gleiches gilt für Ferienaktionen, Ferienprojekte oder vergleichbare Veranstaltungsformate vor Ort, die an mindestens drei zusammenhängenden Tagen in den Ferien veranstaltet werden.

 

Förderhöhe

Der Verbandsgemeinde fördert Ferienspiele vor Ort mit einem Zuschuss in Höhe von 2,00 Euro pro Tag und Person.

 

2.3       Sonstige förderungsfähige Maßnahmen

Das Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich steht bei Rückfragen zur Förderung von unterschiedlichen Freizeitmaßnahmen zur Verfügung. Sollten geplante Vorhaben im Bereich der Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen nicht eindeutig durch diese Förderungsrichtlinie abgedeckt sein, empfehlen wir Rücksprache und Abstimmung mit dem Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich.

 

 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie ist nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Schweich am 17. Mai 2023 in Kraft getreten.

Impressum

Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
an der Römischen Weinstraße
Fachbereich 4 – Bürgerdienste
Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich
In den Schlimmfuhren 20
54338 Schweich

 

E-Mail:            info@jugendzentrum-schweich.de
Telefon:          +49 (0)6502 9810 510
Internet:          www.jugendbuero-schweich.dewww.schweich.de